Mitgliedschaft

Wer darf mitmachen?
Jeder kann Mitglied in der BEG werden, also Privatpersonen, Clubs und Vereine sowie Unternehmen und öffentlich-rechtliche Körperschaften.  Es gibt keine regionalen Begrenzungen.

Auch können z.B. Eltern für ihre Kinder oder Großeltern für ihre Enkel eine Beteiligung beantragen - in diesem Falle ist die Zustimmung und Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Welche Vorteile haben Sie durch eine Mitgliedschaft?
Gemäß Gesetz ist eine Genossenschaft dazu verpflichtet, zum Wohl ihrer Mitglieder zu arbeiten. Die Bürger Energie Genossenschaft (BEG) eG will deshalb langfristig Gewinne erwirtschaften und ihre Mitglieder am Erfolg beteiligen. Im Falle eines Überschusses bestimmen die Mitglieder auf Vorschlag des Vorstandes gemeinsam in der Generalversammlung über die Verwendung, sei es als Ausschüttung, Bildung von Rücklagen oder in Form einer Investition in zukünftige Projekte, um zu einem weiteren Wachstum beizutragen.

Des Weiteren kann die Bürger Energie Genossenschaft (BEG) eG für ihre Mitglieder die Aufgaben einer Einkaufsgenossenschaft wahrnehmen

Gibt es ein Risiko?
Sie bestimmen, wieviele Anteile à 500 Euro Sie erwerben möchten; ein Anteil ist immer erforderlich. Sie können auch später weitere Anteile erwerben. Ihre Haftung ist beschränkt auf die Anzahl Anteile, eine Nachschusspflicht besteht nicht. Eine Genossenschaft entscheidet demokratisch, deshalb hat jedes Mitglied in der Generalversammlung - unabhängig von der Anzahl der Anteile - nur eine Stimme. Somit ist gewährleistet, dass keine „Übernahme“ durch kapitalkräftige Investoren stattfinden wird. Nach einer Sperrfrist von 5 Jahren können die Anteile insgesamt oder teilweise zurückgegeben werden und Sie bekommen Ihr Geschäftsguthaben im Anschluß an die jährliche Generalversammlung zurück.

Bei nachrangigen Darlehen, die die Genossenschaft zur Finanzierung von Projekten einwirbt, haben diese Darlehen Nachrangcharakter. Im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz der Genossenschaft würden diese Darlehen hinter Forderungen anderer Gläubiger (z.B. Banken) zurückstehen. Die Genossenschaft steht unter ständiger Kontrolle und Aufsicht des Genossenschaftsverbandes, um solche Risiken im Vorfeld zu minimieren.

Die hier gemachten Angaben stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar und sollen nur einen kurzen Überblick geben. Bitte informieren Sie sich vor der Beteiligung an der Genossenschaft detailliert bei den angegebenen Quellen. Die zusätzliche unabhängige Einholung einer ausführlichen und individuellen Steuer- und Rechtsberatung im Vorfeld wird empfohlen.

Gemäß Kleinanlegerschutzgesetz besteht für diese Angebote keine Prospektpflicht.

Vor Vertragsabschluß (verbindliche Zeichnung) haben die Interessenten die Möglichkeit, wesentliche Informationen über eine Vermögensanlage im Rahmen der Genossenschaft beim Vorstand einzuholen. Ebenso liegen in den Geschäftsräumen im Rathaus der Gemeinde Freisen (Schulstraße 60, 66629 Freisen) die Geschäftsberichte zur Einsichtnahme aus.

Wie können Sie mitmachen?
Sie beantragen schriftlich Ihre Mitgliedschaft in der Bürger Energie Genossenschaft (BEG) e.G.

Formulare erhalten Sie